§ 1 Mietpreis
Eine mögliche Verlängerung der Mietdauer ist durch den Vermieter schriftlich zu bestätigen. Sollte dieser nicht zustimmen und / oder der Mietgegenstand wird später als vereinbart zurückgegeben, wird ein Säumniszuschlag von einer Wochenmiete fällig.
Die im Mietvertrag vereinbarte Kaution ist am Tag der Übergabe an den Mieter in bar an den Vermieter zu bezahlen oder vorab zu überweisen. Eine Ausweiskopie verbleibt mit der Kaution bis zur Rückgabe der Mietgegenstände beim Vermieter.
§ 2 Stornokosten
Bei Stornierung bis 1 Woche vor dem Anmietdatum fallen 50% der Mietkosten, mindestens jedoch 50 Euro an. Bei Stornierung weniger als 7 Tage vor dem Anmietdatum fallen 100% der Mietkosten, mindestens jedoch 50 Euro an.
§ 3 Haftung des Vermieters Der Vermieter und seine Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand in gebrauchstauglichem Zustand (gereinigt & voll funktionstüchtig) zu übergeben. Die Montage / der Einbau erfolgt durch den Mieter. Der Vermieter steht diesem beratend zur Seite. Der Vermieter haftet nicht für Schäden am Fahrzeug, die durch die Anbringung / Einsetzen des Mietgegenstandes entstehen, da der Mieter für den Auf- und Abbau verantwortlich ist. Der Vermieter schuldet keine Reiseleistung und insbesondere keine Gesamtheit von Reisebedingungen.
§ 4 Haftung des Mieters Mit der Übergabe des Gegenstandes geht die Gefahr auf den Mieter über.
Vermieter und Mieter kontrollieren den Mietgegenstand bei Übergabe auf Mängel und Funktionsfähigkeit. Das Übergabeprotokoll wird von beiden Parteien unterzeichnet und der Mieter erhält eine Kopie.
Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand sorgfältig zu behandeln und aufzubewahren und diesen in gebrauchstauglichem (gereinigt und voll funktionstüchtig) Zustand zurückzugeben. Sollte der Mietgegenstand beschädigt, defekt oder in einem schlechteren Zustand als bei der Übergabe zurückgegeben werden (Abnutzungserscheinungen durch normalen Gebrauch ausgenommen), so behält der Vermieter die Kaution ein, begleicht die Reparaturkosten und der Mieter erhält nach erfolgter Reparatur die Restsumme zurückerstattet. Bei Verlust oder größeren Schaden, der den Kautionsbetrag übersteigt, haftet der Mieter voll umfänglich und verpflichtet sich zur Zahlung des dann gültigen Neuwertes der Mietsache bzw. der vollen Reparationskosten.
Hierfür empfehlen wir dem Mieter eine geeignete Haftpflichtversicherung, die für eventuelle Schäden an Mietsachen aufkommt.
Entsteht während der Mietzeit ein Mangel an der Mietsache, verpflichtet sich der Mieter den Vermieter umgehend telefonisch oder per Mail zu benachrichtigen.
§ 5 Allgemeines
Eine Untervermietung des Mietgegenstandes ist nicht gestattet.
Der Mieter hat eigenständig darauf zu achten, geltendes Recht bei der Verwendung der Mietsache einzuhalten.
Sollten weitere Vereinbarungen getroffen werden, sind diese schriftlich im Mietvertrag festzuhalten.
Es gilt das Österreichische Recht.
Der Mieter ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Mietvertrages oder eines vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses durch den Vermieter gespeichert werden.
Sollten einzelne der Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist als durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt anzusehen, die dem von den Parteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Diese gibt Ihnen die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit ihrer Online-Bestellung zunächst ohne Einschaltung eines Gerichts zu klären. http://ec.europa.eu/consumers/odr/
FREETOWNCAMPING nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil.